Betreuungsunterhalt: Revision Kindesunterhalt per 1.1.2017
Der Betreuungsunterhalt (Inkrafttreten am 1.1.2017) Der Betreuungsunterhalt wird ab dem 1.1.2017 gelten. Was sind die Auswirkungen für geschiedene und unverheiratete Eltern? Neu sollen beim Unterhalt die Kosten für die Betreuung eines Kindes berücksichtigt werden. Es geht sozusagen um eine "Erwerbsausfallentschädigung" für den kinderbetreuenden Elternteil. Der Betreuungsunterhalt soll gemäss der bundesrätlichen Auffassung den Lebensunterhalt des kinderbetreuenden Elternteils sicherstellen, [...]