Bundesgericht entscheidet: Betreuungsunterhalt für Kinder: Bemessung nach der Lebenshaltungskosten-Methode. Auswirkungen für die Rechtsprechung im Kanton St. Gallen?

Von |2020-11-08T22:10:18+01:0017. Mai 2018|Allgemein, Betreuungsunterhalt|0 Kommentare

Seit des Inkrafttreten des Betreuungsunterhalts am 1. Januar 2017 haben sich bislang im Wesentlichen zwei voneinander abweichende Berechnungsmethoden etabliert (vgl. hierzu auch Betreuungsunterhalt: Erste Tendenzen für St. Gallen, Blog-Beitrag vom 4.6.2017) : Lebenshaltungskosten-Methode Objektivierter Betreuungsquotenansatz In seinem jüngsten Urteil vom 17. Mai 2018 (5A_454/2017) hat sich das Bundesgericht gemäss seiner Medienmitteilung vom 17. Mai 2018 [...]