Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug trotz späterer Vermietung

Von |2021-08-20T18:11:17+02:0020. August 2021|Allgemein|0 Kommentare

BGer 9C_293/2020 vom 1.7.2021: Bei Scheidungen ist häufig das Schicksal von im Miteigentum stehenden Liegenschaften zu klären. Soll das Miteigentum über die Scheidung hinaus fortbestehen und wurde die Liegenschaft mit einem WEF-Vorbezug finanziert, dann kann Art. 30d BVG relevant werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn derjenige Ehegatte der den WEF-Vorbezug getätigt hat, dem [...]