Aktienkurse börsenkotierter Unternehmen sind nicht gerichtsnotorisch (BGer 5A_1048/2019 betreffend Scheidung)

Von |2021-11-20T21:22:17+01:0020. November 2021|Allgemein|0 Kommentare

Gegenstand des bundesgerichtlichen Scheidungsverfahrens BGer 5A_1048/2019 war unter anderem ein Aktiendepot. Das Bundesgericht erinnerte in Erw. 3.2 zunächst daran, dass Errungenschaft und Eigengut jedes Ehegatten nach ihrem Bestand im Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes ausgeschieden werden (Art. 207 Abs. 1 ZGB), während sich die Bewertung der bei der Auflösung des Güterstandes vorhandenen Errungenschaft nach dem [...]