Mit dieser zugegebenermassen besonderen Frage befasste sich das Bundesgericht in BGer 5A_753/2021 vom 27.1.2022. Der Ehemann hatte im Scheidungsverfahren geltend gemacht, er habe aus seinem Eigengut in Liegenschaften investiert, welche entweder der Ehefrau oder deren Mutter zuzuordnen seien. Für den Fall, dass er die Investitionen nicht von der Ehefrau zurückerhalten sollte, wollte er diese von der Schwiegermutter zurück.
Das Bundesgericht hat die Voraussetzungen für eine sogenannte Streitverkündungsklage im konkreten Fall jedoch abgelehnt. Ob eine solche bei ansonsten gegebenen Voraussetzungen prozessual im Scheidungsverfahren überhaupt möglich wäre, liess das Bundesgericht offen.