Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen rechnen ihre Arbeit im Familienrecht (insbesondere Scheidung, Trennung, Unterhalt) häufig nach Zeitaufwand ab. Die Höhe des Stundensatzes ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von
- der Schwierigkeit und dem Umfang der Sache und der damit verbundenen Verantwortung des Beauftragen einerseits sowie
- der persönlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Sache für den Auftraggeber andererseits
- der Spezialisierung und Erfahrung des beauftragten Anwalts bzw. der beauftragten Anwältin
- der zeitlichen Dringlichkeit.
Unser Stundensatz liegt in der Regel bei CHF 350.–. Anpassungen sind in Abhängigkeit der oben genannten Faktoren möglich. Zum Stundensatz hinzu kommen Barauslagen (pauschal 4 % des Honorars plus Reisespesen) sowie Mehrwertsteuer (aktuell 8.1 %).
Der Aufwand für einen Anwalt setzt sich nicht nur aus dem Stundenansatz zusammen, sondern auch aus dem Zeitaufwand, den ein Anwalt für die Bearbeitung eines Anliegens seines Mandanten bzw. seiner Mandantin benötigt. Erfahrene und spezialisierte Anwälte sind in ihrem Fachgebiet diesbezüglich naturgemäss im Vorteil.
Was kostet ein Erstgespräch bei einem Scheidungsanwalt?
Wir rechnen unsere Arbeit nach Zeitaufwand zu einem festgelegten Stundenansatz ab. Das gilt generell für die von uns für Sie geleistete Arbeit einschliesslich des ersten vereinbarten Besprechungstermins.