Konkubinat

Was ist ein Konkubinat und wie ist es gesetzlich geregelt?

Beim Konkubinat handelt es sich um ein auf längere Zeit ausgerichtetes Zusammenleben von zwei Personen (gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts) in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ohne dass die Partner verheiratet sind. Im Gegensatz zur ehelichen Gemeinschaft oder der eingetragenen Partnerschaft (Ehe für gleichgeschlechtliche Paare) ist das Konkubinat in der Schweiz nur sehr oberflächlich geregelt, nämlich als Rechtsform der «einfachen Gesellschaft» im Sinne des Obligationenrechts.

Was sind die Folgen der Auflösung des Konkubinats?

Entstammen dem Konkubinat gemeinsame Kinder oder erwerben die Konkubinatspartner gemeinsam Miteigentum, so erfolgt im Falle der Trennung die Regelung der Kind-Eltern-Beziehung nach den Regeln des Kindesrechts bzw. die wirtschaftliche Entflechtung nach obligationen- oder nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten (Auflösung Miteigentum).

Welche gesetzlichen bzw. vertraglichen Regeln gelten im Konkubinat

Das Recht der einfachen Gesellschaft sieht im Obligationenrecht nur sehr wenige Regelungen im Hinblick auf ein späteres Getrenntleben vor. Die meisten Konkubinatspaare regeln lediglich das Zusammenleben und nicht die Folgen eines späteren Getrenntlebens. Immerhin bietet sich zum Beispiel die Begünstigung des überlebenden Partners im Bereich der beruflichen Vorsorge an, soweit die jeweiligen Reglemente der Pensionskassen eine solche Begünstigung zulassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung eines Konkubinatsvertrages oder bei der Regelung des Getrenntlebens nach einem länger andauernden Konkubinat.