Sozialversicherungsrecht

Das Familienrecht als Querschnittsmaterie weist zahlreiche Bezüge zum Sozialversicherungsrecht auf. So muss im Rahmen der Ehescheidung die berufliche Vorsorge geteilt werden. Ferner ist das AHV-Splitting zu beachten. Häufig stellt sich beim ehelichen bzw. nachehelichen Unterhalt die Frage, inwieweit einem kranken Ehegatten die Aufnahme einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit zumutbar und möglich ist. Dieser Frage kommt auch im Sozialversicherungsrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Hat ein Ehegatte nachträglich Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, so wird dies in der Regel zu einer Reduktion des ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltes führen.