Strafrecht (im Familienrecht)
Dem Strafrecht kommt im Familienrecht eine untergeordnete Rolle zu. So ist der Unterhaltsanspruch strafrechtlich geschützt, indem die unterhaltsberechtigte Person Strafantrag wegen der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten stellen kann. Ferner kann im Falle häuslicher Gewalt Anzeige gegen den gewaltausübenden Ehegatten bzw. Partner gestellt werden.
Als Alternative zum Strafrecht bietet das Zivilrecht häufig Sicherungs- bzw. Durchsetzungsmechanismen an, so zum Beispiel die Schuldneranweisung, mit welcher der Arbeitgeber des säumigen Unterhaltsschuldners gerichtlich zur Zahlung des Unterhaltsbeitrages direkt an den Unterhaltsgläubiger angewiesen wird. Ferner sieht das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) eine Privilegierung beim Inkasso von offenen Unterhaltsforderungen vor. Schliesslich kann mittels Kontakt- bzw. Annäherungsverboten einem Stalking durch den anderen Ehegatten entgegengewirkt werden.