TEAM

Melanie Gehb
ASSISTENTIN

Pascale Illi
ASSISTENTIN
DIENSTLEISTUNG
Wir beraten Sie kompetent, vertreten Sie engagiert und sorgen für Ihr Recht. Wir sind vor allen Gerichten in der Schweiz als Anwälte zugelassen, handeln für Sie aber auch aussergerichtliche Lösungen aus. Als öffentliche Notare beurkunden wir insbesondere Ihre Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen und Vorsorgeaufträge.
UNSERE STÄRKEN
Bei uns stehen Sie im Zentrum. Wir streben gemeinsam mit Ihnen nach massgeschneiderten Lösungen. Dabei profitieren Sie davon, dass wir lokal verankert und überregional tätig sind und als Fachanwälte SAV Familienrecht über eine fundierte und spezialisierte Zusatzausbildung sowie langjährige Erfahrung verfügen.
Als erste Kanzlei in der Ostschweiz verfügen wir über die Möglichkeit, umfangreichere Mandate kanzleiintern im Team mit zwei Fachanwälten SAV Familienrecht zu bearbeiten.
LETZTE PUBLIKATIONEN
BGer 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023: Wie bestimmt sich die Überschussverteilung beim Unterhalt für Kinder unverheirateter Eltern?
Wie bestimmt sich der Überschussanteil beim Unterhalt für Kinder unverheirateter Eltern? Wie sind im Zusammenhang mit der Überschussverteilung bei Kindern nicht verheirateter Eltern die «grossen und kleinen Köpfe» zu zählen?
Überschussbeteiligung beim Kindesunterhalt: 1/3 oder 1/5? Wie hoch soll der Anteil am Überschuss sein, der dem Kind unverheirateter Eltern zusteht?
Überschussbeteiligung beim Kindesunterhalt Grundsatz (BGer 5A_597/2022 vom 07.03.2023) In BGE 147 III 265 ff. hat das Bundesgericht die sogenannte [...]
BGer 5A_60/2022 (amtl. Publ.): Bundesgericht „relativiert“ Dispositionsmaxime: Gesamtbetrachtung von Betreuungs- und Ehegattenunterhalt im Berufungsverfahren betreffend Eheschutz
Es ist nicht willkürlich, wenn die Berufungsinstanz, die den Betreuungsunterhalt reduziert (dafür) neu einen ehelichen Unterhaltsbeitrag festlegt, solange die berufungsbeklagte Partei damit bei einem Vergleich der Gesamtbeträge nicht besser gestellt wird als im erstinstanzlichen Entscheid.