TEAM

Melanie Gehb
ASSISTENTIN

Pascale Illi
ASSISTENTIN
DIENSTLEISTUNG
Wir beraten Sie kompetent, vertreten Sie engagiert und sorgen für Ihr Recht. Wir sind vor allen Gerichten in der Schweiz als Anwälte zugelassen, handeln für Sie aber auch aussergerichtliche Lösungen aus. Als öffentliche Notare beurkunden wir insbesondere Ihre Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen und Vorsorgeaufträge.
UNSERE STÄRKEN
Bei uns stehen Sie im Zentrum. Wir streben gemeinsam mit Ihnen nach massgeschneiderten Lösungen. Dabei profitieren Sie davon, dass wir lokal verankert und überregional tätig sind und als Fachanwälte SAV Familienrecht über eine fundierte und spezialisierte Zusatzausbildung sowie langjährige Erfahrung verfügen.
Als erste Kanzlei in der Ostschweiz verfügen wir über die Möglichkeit, umfangreichere Mandate kanzleiintern im Team mit zwei Fachanwälten SAV Familienrecht zu bearbeiten.
LETZTE PUBLIKATIONEN
Überschussbeteiligung beim Kindesunterhalt: 1/3 oder 1/5? Wie hoch soll der Anteil am Überschuss sein, der dem Kind unverheirateter Eltern zusteht?
Überschussbeteiligung beim Kindesunterhalt Grundsatz (BGer 5A_597/2022 vom 07.03.2023) In BGE 147 III 265 ff. hat das Bundesgericht die sogenannte [...]
BGer 5A_60/2022 (amtl. Publ.): Bundesgericht „relativiert“ Dispositionsmaxime: Gesamtbetrachtung von Betreuungs- und Ehegattenunterhalt im Berufungsverfahren betreffend Eheschutz
Es ist nicht willkürlich, wenn die Berufungsinstanz, die den Betreuungsunterhalt reduziert (dafür) neu einen ehelichen Unterhaltsbeitrag festlegt, solange die berufungsbeklagte Partei damit bei einem Vergleich der Gesamtbeträge nicht besser gestellt wird als im erstinstanzlichen Entscheid.
Unterscheidung zwischen ehelichem und nachehelichem Unterhalt: Die zeitliche Limitierung des Unterhalts gilt grundsätzlich erst ab der Scheidung und nicht schon vorher (BGer 5A_849/2020 vom 27.06.2022)
Ist nicht mit einer Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes zu rechnen, so sind bei der Festlegung des ehelichen Trennungsunterhalts bereits [...]