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ÖFFENTLICHER NOTAR
FACHANWALT SAV FAMILIENRECHT
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Melanie Gehb


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DIENSTLEISTUNG

Wir beraten Sie kompetent, vertreten Sie engagiert und sorgen für Ihr Recht. Wir sind vor allen Gerichten in der Schweiz als Anwälte zugelassen, handeln für Sie aber auch aussergerichtliche Lösungen aus. Als öffentliche Notare beurkunden wir insbesondere Ihre Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen und Vorsorgeaufträge.

Zur Dienstleistung

UNSERE STÄRKEN

Bei uns stehen Sie im Zentrum. Wir streben gemeinsam mit Ihnen nach massgeschneiderten Lösungen. Dabei profitieren Sie davon, dass wir lokal verankert und überregional tätig sind und als Fachanwälte SAV Familienrecht über eine fundierte und spezialisierte Zusatzausbildung sowie langjährige Erfahrung verfügen.

Als erste Kanzlei in der Ostschweiz verfügen wir über die Möglichkeit, umfangreichere Mandate kanzleiintern im Team mit zwei Fachanwälten SAV Familienrecht zu bearbeiten.

LETZTE PUBLIKATIONEN

BGer 5A_60/2022 (amtl. Publ.): Bundesgericht „relativiert“ Dispositionsmaxime: Gesamtbetrachtung von Betreuungs- und Ehegattenunterhalt im Berufungsverfahren betreffend Eheschutz

31. Dezember 2022|0 Comments

Es ist nicht willkürlich, wenn die Berufungsinstanz, die den Betreuungsunterhalt reduziert (dafür) neu einen ehelichen Unterhaltsbeitrag festlegt, solange die berufungsbeklagte Partei damit bei einem Vergleich der Gesamtbeträge nicht besser gestellt wird als im erstinstanzlichen Entscheid.