BGer 5A_60/2022 (amtl. Publ.): Bundesgericht „relativiert“ Dispositionsmaxime: Gesamtbetrachtung von Betreuungs- und Ehegattenunterhalt im Berufungsverfahren betreffend Eheschutz

Von |2022-12-31T12:34:21+01:0031. Dezember 2022|Allgemein, Betreuungsunterhalt, ehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt|0 Kommentare

Es ist nicht willkürlich, wenn die Berufungsinstanz, die den Betreuungsunterhalt reduziert (dafür) neu einen ehelichen Unterhaltsbeitrag festlegt, solange die berufungsbeklagte Partei damit bei einem Vergleich der Gesamtbeträge nicht besser gestellt wird als im erstinstanzlichen Entscheid.