Gemeinsame Kinder machen eine Ehe nicht (mehr) «automatisch» zu einer lebensprägenden.
Urteil BGer 5A_568/2021 des Bundesgerichts vom 25.3.2022 (zur Publikation vorgesehen): Gemeinsame Kinder machen eine Ehe nicht (mehr) «automatisch» zu einer lebensprägenden. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Regelung des Unterhalts.