Betreuungsunterhalt: Was gilt für bereits bestehende Unterhaltsbeiträge?

Von |2017-02-02T21:24:41+01:006. Januar 2017|Allgemein, Betreuungsunterhalt|0 Kommentare

Am 4. November 2015 entschied der Bundesrat, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über das Kindesunterhaltsrecht grundsätzlich auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Was gilt nun für Unterhaltsbeiträge, die bereits vor dem 1. Januar 2017 festgelegt worden sind. Können diese neu berechnet und gegebenenfalls angepasst werden? Diese Frage regelt Art. 13c SchlT nZGB. [...]